Eine blinde Frau nutzt eine Tastatur mit Blindenschrift.

Barrierefreie Websites in Österreich – Was KMU jetzt wissen müssen

Barrierefreiheit im Internet wird immer wichtiger. Nicht nur, weil es ab 28. Juni 2025 für viele Unternehmen in Österreich gesetzlich verpflichtend wird, sondern auch, weil es den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen für alle Menschen ermöglicht – unabhängig von Alter, Behinderung oder technischen Möglichkeiten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten sich daher jetzt mit dem Thema digitale Barrierefreiheit auseinandersetzen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte.


Inhaltsverzeichnis

  1. Barrierefreiheit im Internet – was bedeutet das?
  2. Rechtliche Grundlagen: EU-Richtlinie und Barrierefreiheitsgesetz
  3. Wen betrifft die Pflicht zur barrierefreien Website?
  4. WCAG: Der Standard für barrierefreie Websites
  5. Wie wird eine Website barrierefrei?
  6. Häufige Barrieren und wie man sie vermeidet
  7. Vorteile barrierefreier Websites für Unternehmen
  8. Barrierefreiheit und SEO – Eine Win-Win-Situation
  9. heise regioconcept: Ihr Partner für barrierefreie Websites
  10. Wie KMU die Umstellung auf eine barrierefreie Website meistern
  11. Förderungen für barrierefreie Websites in Österreich
  12. Fazit und Ausblick
 

Barrierefreiheit im Internet – was bedeutet das?

Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Im Internet heißt das konkret: Alle Inhalte und Funktionen einer Website müssen für jeden zugänglich und nutzbar sein. Das schließt auch Menschen mit Behinderungen wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten mit ein.

Eine barrierefreie Website ist für alle Sinne erfassbar, bedienbar und verständlich. So können zum Beispiel blinde Menschen mithilfe eines Screenreaders die Inhalte einer Seite vorlesen lassen. Untertitel ermöglichen gehörlosen Menschen das Verständnis von Videos. Eine übersichtliche Struktur und einfache Sprache helfen Menschen mit Lernschwierigkeiten. Und für Menschen, die Maus oder Touchscreen nicht bedienen können, muss die Navigation auch per Tastatur möglich sein.

 

Rechtliche Grundlagen: EU-Richtlinie und Barrierefreiheitsgesetz

Mit dem „European Accessibility Act“, einer EU-Richtlinie von 2019, wurde der Grundstein für einheitliche Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit in Europa gelegt. In Österreich wird die Richtlinie mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz wurde im März 2023 beschlossen und tritt stufenweise in Kraft.

Ab wann gilt also die Barrierefreiheit für Websites in Österreich? Ab 28. Juni 2025 müssen die Websites vieler Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten, barrierefrei sein.

 

Wen betrifft die Pflicht seine Website barrierefrei zu gestalten?

Das Barrierefreiheitsgesetz gilt für Wirtschaftsakteure, die folgende Produkte und Dienstleistungen anbieten:

  • Computer-Hardware und Betriebssysteme
  • Zahlungsverkehrsterminals und Geldausgabeautomaten
  • interaktive Selbstbedienungsterminals (z.B. Ticketautomaten)
  • Verbraucherendgeräte mit interaktiven Funktionen (z.B. Smart-TVs, E-Book-Reader)
  • Telefondienste und Endgeräte
  • E-Books und E-Book-Software
  • Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce)
  • Personenverkehrsdienste (Luft, Bus, Bahn, Schiff)


Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und maximal 2 Mio. Euro Jahresumsatz haben
. Für KMU gibt es zudem längere Übergangsfristen.

Mann mit besonderen Bedürfnissen genießt den digitalen Lifestyle am Laptop mit einer Freundin

WCAG: Der Standard für barrierefreie Websites

Der internationale Standard für barrierefreie Websites sind die „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)“. Sie definieren Richtlinien und Kriterien, die eine Website erfüllen muss, um als „barrierefrei“ zu gelten. Die aktuelle Version ist WCAG 2.1. Sie unterscheidet drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA, wobei AAA die höchsten Anforderungen stellt.

 Das Barrierefreiheitsgesetz verlangt die Einhaltung von WCAG 2.1, Level AA. Das bedeutet unter anderem:

  • Textalternativen für Bilder, Grafiken und Videos
  • Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos
  • ausreichende Kontraste und Schriftgrößen
  • Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen
  • übersichtliche Struktur und Hilfe bei der Navigation
  • Kompatibilität mit assistiven Technologien

Eine genaue Checkliste mit allen Erfolgskriterien finden Sie hier: Weiter zur Checkliste 


Wie wird eine Website barrierefrei?

Um eine Website barrierefrei zu machen, ist eine ganzheitliche Herangehensweise nötig. Barrierefreiheit muss von Anfang an mitgedacht und in alle Prozesse integriert werden. Die wichtigsten Schritte sind:

  • Sensibilisierung und Schulung aller Beteiligten
  • Analyse und Überprüfung der bestehenden Website
  • Anpassung von Design, Struktur und Inhalt nach WCAG 2.1 AA
  • Auswahl und Konfiguration eines barrierefreien Content-Management-Systems
  • Bereitstellung und Verlinkung einer Barrierefreiheitserklärung
  • Einrichtung eines Feedback-Mechanismus für Nutzer
  • Regelmäßige Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung

Dabei ist wichtig zu wissen: Eine Website ist nie „fertig“ barrierefrei. Barrierefreiheit ist ein Prozess, der ständige Aufmerksamkeit und Optimierung erfordert. Jede Änderung und jeder neue Inhalt müssen den Richtlinien entsprechen.


Häufige Barrieren und wie man sie vermeidet

Es gibt viele Arten von Barrieren, die Menschen mit Behinderungen die Nutzung einer Website erschweren oder unmöglich machen können. Hier einige der häufigsten Probleme und wie man sie vermeidet:

  • Fehlende Textalternativen für Bilder: Zu jedem Bild muss im Alt-Attribut eine Beschreibung hinterlegt sein, die den Bildinhalt präzise wiedergibt.
  • Videos ohne Untertitel: Alle Videos brauchen Untertitel für Gehörlose und Audiodeskriptionen für Blinde.
  • Zu geringe Kontraste: Text und wichtige Elemente müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben. Hilfreich sind Kontrastrechner wie contrastchecker.com.
  • Mausabhängige Funktionen: Alle Inhalte und Funktionen müssen sich auch per Tastatur steuern lassen, z.B. mit Tab und Enter.
  • Unstrukturierte Inhalte: Eine logische Überschriftenhierarchie, aussagekräftige Linktexte und Landmarken unterstützen die Navigation.
  • Fehlende Barrierefreiheitserklärung: Jede Website muss gut auffindbar erklären, in welchem Umfang sie barrierefrei ist und wie man Mängel melden kann.

Wer diese Punkte beachtet, ist auf einem guten Weg zu einer barrierefreien Website. Trotzdem empfiehlt sich immer eine professionelle Überprüfung durch Experten.


Vorteile barrierefreier Websites für Unternehmen

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet Unternehmen auch viele Vorteile:

  • Große Zielgruppe: In Österreich leben 1,9 Mio. Menschen mit Behinderungen. Durch Barrierefreiheit erschließen sich Unternehmen diesen wachsenden Markt.
  • Bessere Suchmaschinenplatzierungen: Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit, wie aussagekräftige Texte, Überschriften und Alternativtexte, helfen auch bei der Suchmaschinenoptimierung.
  • Positives Image: Unternehmen, die Wert auf Inklusion und Gleichberechtigung legen, stärken ihre Reputation bei Kunden, Partnern und Bewerbern.
  • Rechtssicherheit: Wer die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, geht kein Risiko ein, abgemahnt oder geklagt zu werden.
  • Zukunftssicher: Mit einer barrierefreien Website sind Unternehmen gerüstet für eine digitale Welt, in der Inklusion immer wichtiger wird.


Barrierefreiheit und SEO – Eine Win-Win-Situation

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung gehen Hand in Hand. Viele Maßnahmen, die Websites für Menschen mit Behinderungen besser nutzbar machen, helfen auch dabei, in den Suchergebnissen weiter oben zu landen. Hier einige Beispiele:

  • Aussagekräftige Texte: Für Screenreader-Nutzer und Suchmaschinen sind Inhalte mit klaren Überschriften, Zwischenüberschriften und einer logischen Struktur besser verständlich und auffindbar.
  • Alternativtexte für Bilder: Sie ermöglichen nicht nur Blinden die Erfassung von Grafiken, sondern geben auch Suchmaschinen wichtige Informationen über den Bildinhalt.
  • Untertitel und Transkripte für Videos: Sie machen Videoinhalte für Gehörlose und Suchmaschinen gleichermaßen zugänglich.
  • Responsive Design: Eine Website, die sich flexibel an verschiedene Bildschirmgrößen anpasst, ist nicht nur auf mobilen Geräten besser nutzbar, sondern wird auch von Google bevorzugt.
  • Valider HTML/CSS-Code: Er sorgt für eine reibungslose Darstellung auf assistiven Technologien und erleichtert Suchmaschinen das Crawlen und Indizieren der Inhalte.

Hinzu kommt: Eine barrierefreie Website erreicht potentiell mehr Menschen, die dann länger auf der Seite bleiben, öfter wiederkommen und mehr Inhalte teilen. Diese positiven User-Signale wirken sich ebenfalls förderlich auf das Suchmaschinen-Ranking aus.

Wer also konsequent auf Barrierefreiheit setzt, profitiert gleich doppelt: Von einer besseren Nutzererfahrung für alle Besucher und von einer höheren Sichtbarkeit in den Suchmaschinen. Eine lohnende Investition für jedes Unternehmen, das online erfolgreich sein möchte.


heise regioconcept: Ihr Partner für barrierefreie Websites

Als führender Anbieter für digitale Lösungen unterstützt heise regioconcept Unternehmen dabei, die Anforderungen an Barrierefreiheit (Barrierefreie Websites) effektiv und effizient zu erfüllen. Unsere erfahrenen Experten bieten umfassende Dienstleistungen:

  • Beratung und Analyse: Wir prüfen Ihre Website auf Barrierefreiheit, decken Schwachstellen auf und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Unternehmen.
  • Umsetzung und Optimierung: Wir gestalten Ihre Website nach den WCAG-Richtlinien, optimieren Struktur, Design und Inhalte und stellen die Kompatibilität mit assistiven Technologien sicher.
  • Software und Tools: Mit unserer speziell entwickelten Software machen wir auch komplexe Websites und Anwendungen im Handumdrehen barrierefrei – ohne aufwändige manuelle Anpassungen.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise. Gemeinsam machen wir Ihre Website fit für die digitale Zukunft – suchmaschinenoptimiert, barrierefrei und rechtssicher. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne und unverbindlich.

Kleiner Junge mit Hörgerät lernt am Laptop via Videocall

Wie KMU die Umstellung auf eine barrierefreie Website meistern

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann die Umstellung auf eine barrierefreie Website eine Herausforderung sein. Mit der richtigen Strategie lässt sie sich aber gut bewältigen:

  • Informieren Sie sich gründlich über die Anforderungen und holen Sie sich professionelle Unterstützung, z.B. durch Beratung oder Schulungen.
  • Prüfen Sie, welche Teile Ihrer Website schon barrierefrei sind und wo die größten Barrieren liegen. Daraus leiten Sie die nötigen Maßnahmen ab.
  • Setzen Sie Prioritäten: Konzentrieren Sie sich zunächst auf die Beseitigung der gravierendsten Hürden. Weitere Verbesserungen können Schritt für Schritt folgen.
  • Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter von Anfang an mit ein. Schulen Sie sie im barrierefreien Erstellen von Inhalten und Dokumenten.
  • Nutzen Sie die Übergangsfristen: KMU müssen die Vorgaben erst später als Großunternehmen vollständig erfüllen. Diese Zeit sollten Sie für eine sorgfältige Umsetzung nutzen.
  • Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Förderungen für die barrierefreie Gestaltung Ihrer Website haben (siehe nächster Punkt).


Mit einer gut geplanten Strategie und der Unterstützung von Experten können auch KMU die Umstellung auf eine barrierefreie Website erfolgreich meistern.


Förderungen für barrierefreie Websites in Österreich

Um Unternehmen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit zu unterstützen, gibt es in Österreich verschiedene Fördermöglichkeiten. Dazu zählen:

  • Förderung „KMU Digital“: Gefördert werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Verbesserung der IT- und Digitalisierungskompetenz. Barrierefreiheit ist ein möglicher Schwerpunkt.
  • Förderung „Konzepte und Studien“ des Sozialministeriumservice: Gefördert werden Konzepte und Studien zur Entwicklung von Lösungen für Menschen mit Behinderungen, z.B. im Bereich digitale Barrierefreiheit.
  • Weitere Förderungen auf Bundesländerebene, z.B. „Webgespräch“ in Wien oder „Digital Starter“ in Oberösterreich.


Informieren Sie sich bei den jeweiligen Förderstellen über die genauen Bedingungen und Einreichfristen. Auch die Wirtschaftskammer bietet Beratung zu Förderungen an.

 

Die wichtigsten Fragen zur Barrierefreiheit in Österreich

Nein, nicht alle Websites müssen ab 2025 barrierefrei sein. Das Gesetz betrifft vor allem Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind ausgenommen.
Betroffen sind vor allem Webshops, Websites mit Online-Terminbuchungstools, Online-Buchungen, Online-Abschluss von Abonnements und Mitgliedschaften sowie vergleichbare Angebote, bei denen online ein Vertragsabschluss mit einem Verbraucher zustande kommt.
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Wichtige Aspekte sind die Berücksichtigung von Seh- und Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen, kognitiven Beeinträchtigungen sowie die Kompatibilität mit Assistenztechnologien.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie manuelle Überprüfungen und automatisierte Tools. Viele Agenturen bieten auch umfassende Beratungsdienste zur Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit von Websites an.
Barrierefreie Websites verbessern die Inklusion, bieten einen Wettbewerbsvorteil, fördern ein positives Unternehmensimage und können zu einer größeren Reichweite und Kundenzufriedenheit führen.
Laut Statistik Austria leben derzeit etwa 1,7 Millionen Menschen in Österreich mit temporärer oder dauerhafter Beeinträchtigung.
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act).

Fazit und Ausblick

Barrierefreiheit im Internet ist ein Muss – nicht nur, weil es bald gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil es allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt ermöglicht. Gerade KMU sollten die Zeit bis zum Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes nutzen, um ihre Websites Schritt für Schritt barrierefrei zu machen.

Dabei ist es wichtig, Barrierefreiheit nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance zu begreifen: für mehr Reichweite, bessere Suchmaschinenrankings, ein inklusives Image und zufriedene Kunden. Wer auf Barrierefreiheit setzt, investiert in eine digitale Zukunft, die niemanden ausschließt.

Noch Fragen zur digitalen Barrierefreiheit? Die Experten von heise regioconcept unterstützen KMU mit umfassender Beratung, maßgeschneiderten Lösungen und Schulungen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und machen Sie den ersten Schritt in Richtung einer barrierefreien Website.

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